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   BFH, 21.10.2004 - X B 67/04   

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https://dejure.org/2004,13276
BFH, 21.10.2004 - X B 67/04 (https://dejure.org/2004,13276)
BFH, Entscheidung vom 21.10.2004 - X B 67/04 (https://dejure.org/2004,13276)
BFH, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - X B 67/04 (https://dejure.org/2004,13276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision bei Erheblichkeit einer Rechtsfrage - Anforderungen an eine Beschwerdeschrift gem. § 116 Abs. 3 S. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) - Anforderungen an eine Rüge wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Schlüssige Darlegung einer ...

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.07.2002 - XI B 152/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 21.10.2004 - X B 67/04
    Rügt er eine Abweichung von Entscheidungen des BFH, so muss er nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des BFH tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 2002 XI B 67/00, BFH/NV 2002, 1479; vom 12. Juli 2002 II B 33/01, BFH/NV 2002, 1482; vom 12. Juli 2002 XI B 152/01, BFH/NV 2002, 1484; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 42).
  • BFH, 12.07.2002 - II B 33/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur

    Auszug aus BFH, 21.10.2004 - X B 67/04
    Rügt er eine Abweichung von Entscheidungen des BFH, so muss er nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des BFH tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 2002 XI B 67/00, BFH/NV 2002, 1479; vom 12. Juli 2002 II B 33/01, BFH/NV 2002, 1482; vom 12. Juli 2002 XI B 152/01, BFH/NV 2002, 1484; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 42).
  • BFH, 05.07.2002 - XI B 67/00

    NZB; Divergenz; neuer Sachverhaltsvortrag

    Auszug aus BFH, 21.10.2004 - X B 67/04
    Rügt er eine Abweichung von Entscheidungen des BFH, so muss er nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des BFH tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 2002 XI B 67/00, BFH/NV 2002, 1479; vom 12. Juli 2002 II B 33/01, BFH/NV 2002, 1482; vom 12. Juli 2002 XI B 152/01, BFH/NV 2002, 1484; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 42).
  • BFH, 05.07.2002 - XI B 136/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 21.10.2004 - X B 67/04
    Rügt er eine Abweichung von Entscheidungen des BFH, so muss er nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des BFH tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 2002 XI B 67/00, BFH/NV 2002, 1479; vom 12. Juli 2002 II B 33/01, BFH/NV 2002, 1482; vom 12. Juli 2002 XI B 152/01, BFH/NV 2002, 1484; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 42).
  • BFH, 29.09.2000 - X B 23/00

    Keine Eigenheimzulage für Ferien- oder Wochenendwohnungen

    Auszug aus BFH, 21.10.2004 - X B 67/04
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung grundsätzlich nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen des fristgemäßen Vorbringens-- nicht zu berücksichtigen (Senatsentscheidung vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 22).
  • BFH, 03.09.2002 - I B 107/01

    NZB; Verletzung des rechtlichen Gehörs; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 21.10.2004 - X B 67/04
    Eine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erfordert, wenn sie wie vorliegend auf einzelne Feststellungen bzw. rechtliche Gesichtspunkte des vorinstanzlichen Urteils bezogen wird, dass der Beschwerdeführer im Einzelnen darlegt, wozu er sich nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte; darüber hinaus muss angegeben werden, dass bei Berücksichtigung des Sachvortrags eine andere Entscheidung des FG möglich gewesen wäre (BFH-Beschluss vom 3. September 2002 I B 107/01, BFH/NV 2003, 68, m.w.N.).
  • BFH, 14.02.2003 - X B 74/02

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 21.10.2004 - X B 67/04
    Da die Beteiligten auf die Geltendmachung der Rüge eines solchen Verfahrensmangels verzichten können, muss der Beschwerdeführer zudem darlegen, dass er die seiner Ansicht nach unzulängliche Sachaufklärung vor dem FG gerügt hat oder dass ihm eine solche Rüge nicht möglich war (Senatsentscheidung vom 14. Februar 2003 X B 74/02, BFH/NV 2003, 805).
  • BFH, 29.03.2006 - I B 53/05

    NZB: Verfahrensmängel

    Da die Beteiligten auf die Geltendmachung der Rüge eines solchen Verfahrensmangels verzichten können, muss der Beschwerdeführer zudem darlegen, dass er die seiner Ansicht nach unzulängliche Sachaufklärung vor dem FG gerügt hat oder aus welchen Gründen ihm eine solche Rüge nicht möglich war (BFH-Beschlüsse vom 21. Oktober 2004 X B 67/04, juris; vom 14. Februar 2003 X B 74/02, BFH/NV 2003, 805).
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